Startseite
Sitzungstermine
Kontakt / Impressum
Familienforschung
Fragen an das Archiv
Gästebuch
Wir über uns
Fundort Huchting
Zeitzeugen
Huchting up Platt
Huchtings Geschichte
Huchtinger Sonnenuhr
Archiv-Bibliothek
Huchting-Bücher
Links
Wir suchen
Huchtinger Fotoalbum
Landschaftsfotos
Diashow
Huchtinger Kurzfilme

An dieser Stelle sollen in regelmäßigen Abständen Beiträge veröffentlicht werden, die einen Überblick über die geschichtlichen Ereignisse der nun schon 950 Jahre andauernden Existenz Huchtings verschaffen sollen. Eine chronologische Reihenfolge ist damit nicht verbunden.



Der Sportfischerverein Stuhr feiert in diesem Jahr sein 100jähriges
Bestehen. Aus diesem Anlass ging eine Anfrage beim Huchting-Archiv
ein, ob es eventuell Unterlagen über die Fischereirechte in und an der
Ochtum gäbe (siehe auch unter dem Link: "Anfragen beim Huchting-Archiv).
Es gibt sie! Der Ganderkeseer Hobbyhistoriker Kurt Müsegades hat in
seinem "Buch über Hasbergen" über 900 Jahre dramatische Ereignisse
rund um die Fischerei in der Ochtum berichtet

 

                                                                 Die unruhige Ochtumgrenze

Die Gerichte hatten durch die Jahrhunderte immer wieder aufflackernde  Streit­punkte zwischen Oldenburg-Delmenhorst und Bremen zu schlichten, die in der münster­schen Zeit ihre besondere Zuspitzung fanden. So war die  Ochtum stets die unruhige Grenze vom Kirchspiel Hasbergen bis hin zum Ochtumverlauf in Grolland und Kattenturm.

Solange die Grafen von Oldenburg gewisse Rechte besaßen bzw. wahrnahmen, lag keine Veranlassung für Grenzstreitigkeiten vor. Aber die Zeit der oldenburgischen Gografen im Vieland endete in der  zweiten Hälfte des 14. Jahrhunderts und die Stadt Bremen drängte mehr und mehr in diese  Landschaft hinein. Bereits 1309 war das Vieland in den Verteidigungskreis  Bremens durch die Anlage von drei Verteidigungswerken an den Ausfallstraßen einbezogen worden. Bald aber zeigte sich, dass Warturm, Kattenturm und  Arster Turm allein nicht ausreich­ten, um das  Vieland als Vorfeld der Stadt ausreichend  zu schützen. Deshalb entschlossen sich Domkapitel und Rat von Bremen, gemeinsam das ganze Land zu umgraben, wobei der Stellgraben überall auf 14 Fuß      verbreitert und die Ochtum teilweise verlegt wurde. Die Genehmigung dazu hatte der Bremer Rat sich bereits 1297 vom Grafen Otto von Oldenburg geben lassen. Künftig wurde der Stellgraben auch Landwehr genannt. In einer Urkunde von 1390 heißt es, die Umgrabung des Vielandes sei erforderlich gewesen „umme mannigheleye groten schaden, den dat vylant in rove, brande, name, vengnisse  unde an dotslagh to manighen jaren gheleden hefft" künftig zu verhindern.  Gleichzeitig wurde bestimmt, dass ein jeder Baumann im Vieland, der sein Feld mit einem Pflug bebaue, einen Hengst  zu halten habe, dar he up volghen mughe to des landes nod" (Heerfolge). Auch hatte er eine Kriegsausrüstung in seinem Hause für den Ernstfall bereitzuhalten, und der Gograf hatte diese Streitmacht einmal jährlich dem Rat und den Domherren im Borgwalle vor der kleinen Weserbrücke vorzuführen. Und so sollte es  „to ewigen tyden" bleiben.                             

Damit war die Stadt Bremen an Oldenburgs Grenze herangerückt und sehr bald kam es zu den ersten Aus­einandersetzungen wegen der Fischerei- und Fährrechte. Ausgangspunkt  aller Streitigkeiten war jener Vertrag, den Graf Otto von  Oldenburg 1297 nit dem Rat von Bremen schloss,  und in welchem er die Fischerei in der Ochtum und im Stellgraben von der Holtbrake bis zur Kattenescher  Brücke sowie das Recht, den Fluß zu erweitern, für 20 Bremer Mark verkaufte. Bezüglich des Fährrechtes dürfte das gleiche für einen Vertrag von 1377 gelten, in welchem Erzbischof Albert von Bremen dem Grafen Kersten von Oldenburg  „dat vere hus tho der Ochtmunde mit der wisch, de dar en eghen over licht in den  Burer velde" verpfändete.

Sicherlich werden die Auseinandersetzungen schon viel früher begonnen haben, aber urkundlich erfahren    wir erstmalig zur Zeit des Grafen Gerd davon. 1461 wird berichtet, dass er wegen der Fischerei auf der Ochtum mit den Bremern Streit habe. 1464 entschied das Reichskammergericht gegen ihn und zu Gunsten des Erzbischofs „wegen des Veres, dat dor gheyt over de besser van der moderlosen Kercken unde vort  over de Ochtmunde". Im folgenden Jahre wirft ihm der Bischof in einer Klageschrift vor, er habe sich dieser Fähre trotzdem bemächtigt.

Der Bremer Rat beanspruchte die gesamte Fischerei auf der Weser und ihren Nebenflüssen und legte in seiner „Kundigen Rolle" von 1489 fest: „Nemant chall visschen up der Wesere, dan alleyne de amptsvisschere." Daraufhin konterte noch im gleichen Jahre der Richter der Herrschaft Delmenhorst mit den beiden bereits behandelten Urteilen, nach denen die bremische Fischereigerechtigkeit dort ende, wo der Schatten der St. Veits-Kirche in den Fluss falle; und die Fähre über die Weser gehöre der Herrschaft Delmenhorst. In einer Oldenburger Urkunde von 1531 heißt es, dass Streit um die Fischerei zu vielen Malen und zu vielen Jahren gewesen sei. Im gleichen Jahre hatten die münsterschen Beamten in Delmenhorst die Bremer „borger Stubbe, Luder Stottelman und Lübbert Gerckes, vyschers" wegen „wyllen vischens up der Ochtmen tegen Hinrick Wolders husse" in Delmenhorst festgesetzt und der Bremer Bürger Hans Nettelstruck bemühte sich um ihre Freilassung. Doch Bischof Friedrich von Münster schrieb seinem Amtmann in Delmenhorst dazu, dass die „vischerie up der Ochtmunde deme huse Delmenhorst  alleine" gehöre und die Bremer „boven sunte Vytz kercken" kein Recht dazu hätten. Er befehle daher, dass den Bremern dort das Fischen verwehrt werde, auch die Pfähle mit den Schneideisen zur Abschreckung der Bremer wieder gesetzt würden.

1533 aber hatten die Bremer bereits wieder die Fischwaren der oldenburgischen Grolländer aufgebrochen und deren Boot  mitgenommen. Das führte noch im gleichen Jahre zu den bereits erwähnten Verhandlungen in Varrelgraben, in denen  es unter vielem ande­ren um die „vischerie up der Ochtmen" ging. Näher kam man sich erst in Verhandlungen in Varrelgraben im Juli 1540, in denen vereinbart wurde, dass „alle whar und toslege in der Ochtmen besz an den Wesser van beiden syden nedergelacht" werden sollten. Im folgenden Jahre aber konnte Bremen den  entscheidenden Schlag anbringen. Durch einen tiefen Griff in den Stadt­säckel erreichte es beim Kaiser Karl V., den die Türkenkriege in finanzielle Schwierigkeiten gebracht hatten, „das große Privileg". In einer in Regens­burg  ausgestellten Urkunde wurden der Stadt nicht nur alle von ihr  bean­spruchten Rechte  bestätigt, sondern auch noch neue dazugegeben. So durfte sie „ohne alle Verhinderung von Hoya bis zur sollen See in der Weser und ihren Nebenflüssen, nemlich in der Ochtemen, Lesemen und Hunte alle   und jede Fischereyen" ausüben. Wer sie  daran hindere, habe 50 Mark lötigen Goldes zu zahlen und ziehe sich schwere Ungnade zu. Dem bald darauf wieder Herrscher in der Grafschaft Delmenhorst werdenden Grafen von Oldenburg  aber störte das wenig, denn Bremen hatte sich inzwischen mit dem Kaiser überworfen und so beanspruchte er 1555 die Ochtumfischerei wieder ganz für sich. 1571 ließ er sogar einen in der Ochtum  ertrunkenen Bremer Fischer an einem extra dafür an der Ochtum errichteten Galgen aufhängen und bestrafte andere Fischer, die ihm in die Hände gefallen waren. Aus dem Jahre 1592 sind dann wieder Verhandlungen zu Varrel­graben überliefert, in denen die Bremer bereit waren, den Oldenburgern die Fischereirechte auf Ochtum und Hunte zu überlassen, wenn diese ihnen die Freiheit der Weser bestätigen würden. Geeinigt hat man sich aber wohl nicht, denn 1617 setzten die Bremer den Vogt von Stuhr gefangen, weil er beim Warturm bremische Fischwaren zerstört hatte. Graf Anton von Olden­burg aber erhob dagegen scharfen Protest, weil die Ochtum den Olden­burgern gehöre und der Vogt nur seinen Verpflichtungen nachgekommen sei. Um seinen Vogt auslösen zu können, setzte er in Oldenburg zwei bre­mische Bürger fest. Man sieht, die Sitten waren rauh in jener Zeit.

 

                                                                                                                                                    

                                                                                                                                                                                            

 

.

 

 

 


    

       

 

 

 

 

 

(Diese Serie wird im Rahmen der regelmäßigen  Aktualisierung der Homepage fortgesetzt)

 

 

 

 

 

 

 

Fast 650 Mal sind Huchtings Hobbyhistoriker bereits zusammengekommen.  |  huchtingarchiv@googlemail.com